Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter in Deutschland

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter in Deutschland

6 Fakten, die du dir merken solltest

Wer möchte seinen Mitarbeitern nicht ab und zu eine kleine Anerkennung oder ein Dankeschön zukommen lassen? Doch oft stellt sich die Frage: Wie sieht das steuerlich aus? Kann man Geschenke einfach so überreichen, oder gibt es Grenzen und Vorschriften? In diesem Artikel klären wir genau diese Fragen und zeigen dir, wie du in Deutschland steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter verteilen kannst.

1. Warum überhaupt Geschenke an Mitarbeiter?

Es ist nicht nur eine nette Geste, sondern kann auch die Motivation und die Mitarbeiterbindung stärken. Ein Geschenk kann zeigen: "Ich sehe deine Arbeit und schätze sie wert." Das kann die Arbeitsmoral heben und die Zufriedenheit im Team fördern.

2. Die magische Grenze: 50 Euro

In Deutschland gibt es eine wichtige Zahl, die du dir merken solltest: 50 Euro. Bis zu diesem Betrag pro Monat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge steuerfrei gewähren. Das bedeutet, dass du einem Mitarbeiter monatlich Geschenke bis zu diesem Wert überreichen kannst, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Wichtig ist dabei, dass es sich um Sachbezüge handelt – Bargeld zählt nicht dazu!

3. Geburtstag, Jubiläum & Co.: Sonderregelungen beachten

Neben den monatlichen 50 Euro gibt es noch weitere Anlässe, zu denen du steuerfreie Geschenke machen kannst. Zu besonderen persönlichen Anlassen wie zum Beispiel Geburtstagen oder Jubiläen (nicht aber Firmenjubiläum oder Weihnachten), können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei überreichen.

4. Achtung bei übermäßigen Geschenken

Auch wenn es verlockend sein mag, die Grenzen auszureizen oder sogar zu überschreiten: Sei vorsichtig! Wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird, fallen nicht nur für den überschreitenden Betrag, sondern für den gesamten Wert des Geschenks Steuern und Sozialabgaben an.

5. Dokumentation nicht vergessen

Wie bei vielen steuerlichen Themen ist auch hier die Dokumentation entscheidend. Halte genau fest, welcher Mitarbeiter welches Geschenk zu welchem Anlass erhalten hat. Das erleichtert den Überblick und schützt dich im Falle einer Steuerprüfung.

6. Steuerfreie Geschenke ≠ geldwerter Vorteil

Ein kurzer Hinweis, um Verwirrungen zu vermeiden: Auch wenn die Geschenke steuerfrei sind, können sie trotzdem als geldwerter Vorteil gelten. Das betrifft vor allem Dinge wie Dienstwagen oder Handys, die auch privat genutzt werden können. Hier gibt es gesonderte Regelungen, die beachtet werden sollten.

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